AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

vom 01.10.2014

Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Firma aufgeweckt! Liv Sabine Wach (im Folgenden Agentur genannt) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Auftragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist die vereinbarte Leistung oder Leistungsumfang, die entweder per Angebot, Zoom-Call-Abnahme oder weiteren Schreiben vereinbart und abgenommen wurden.

Aufträge des Kunden gelten durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Die Agentur behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auftragsbestätigungen der Agentur ersetzen einen Auftrag des Kunden, wenn nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Der Kunde kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.

Präsentation von Konzepten für Kampagnen oder Einzelprojekte

Wenn nicht anderweitig vereinbart, entstehen dem Kunden für die Erstellung und Präsentation von Konzepten und Einzelprojekten keine Kosten. Erhält die Agentur allerdings nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – zu nutzen oder ausgehändigte Unterlagen weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Angebote

Angebote der Agentur sind unter dem Vorbehalt, dass sich bei Änderung des Inhalts oder Umfanges der Spezifikation des Auftragsgegenstandes Änderungen bei den Kosten ergeben können, verbindlich. Kommt es zu derartigen Änderungen des Auftrags, hat der Kunde auch für hierdurch entstehende entsprechende Mehrkosten aufzukommen.

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.

Vergütung von Leistungen

Die Vergütung der Agentur erfolgt nach Zeitaufwand, es sei denn, es wird ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen (u.a. Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter). Der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung entsteht, sobald diese erbracht wurde. Erfolgshonorare können noch bis zu 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages fällig werden.

Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Fremdkosten

Fremdkosten, also Kosten und Auslagen, wie z.B. Druck- und Versandkosten, Saalmieten, Bewirtungskosten, Kosten für die Ausstattung von Veranstaltungsräumen etc., werden unter Aufschlag von Handlingkosten von 15 Prozent an den Kunden weiterberechnet; es sei denn, die spezifische PR-Vereinbarung regelt dies anders oder der Kunde übernimmt diese Kosten direkt.

Festaufträge

Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß diesem Auftrag  eingegangen ist, erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Auftragsende unter Einschaltung der Agentur zu erfüllen.

Zahlung

Rechnungen der Agentur sind nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Der Endpreis aller Rechnungen erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Bei verspäteter Zahlung berechnet die Agentur Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB. Zur Zeit in der Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der EZB. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen berechtigt.

Änderungen oder Abbruch der Arbeiten

Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dgl. ändert oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

Sind die Kontaktarbeiten für Telefoninterviews, Interviews oder Redaktionsbesuche, Teilnahme an Pressekonferenzen und ähnlichen Veranstaltungen bei Abbruch durch den Kunden so weit fortgeschritten, dass bestätigte Termine vorliegen, wird ein Ausfallhonorar von 90 Prozent fällig. Werden die Kontaktarbeiten für werbliche oder interne Zwecke vom Kunden vor Fertigstellung abgebrochen, wird der Aufwand nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

Sind die Textarbeiten (PR-Texte und Werbe-Texte) bei Abbruch der Textarbeiten so weit fortgeschritten, dass der Text zur Freigabe vorliegt, wird das Texthonorar zu 100 Prozent fällig. Wird die Arbeit vom Kunden vor Fertigstellung abgebrochen, wird der Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

Sind die Grafikarbeiten bei Abbruch durch den Kunden so weit fortgeschritten, dass die Grafik zur Freigabe vorliegt, wird das Grafikhonorar zu 100 Prozent fällig. Wird die Arbeit vor Fertigstellung abgebrochen, wird der Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

Nutzungsrecht

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung an allen von der Agentur gefertigten Text- und Grafikarbeiten, soweit diese Rechtseinräumung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, das Recht zur unbegrenzten Nutzung. Zieht die Agentur zur Auftragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang dem Kunden einräumen.

Alle für die Arbeit der Agentur erstellten und genutzten Medienverteiler sind grundsätzlich Eigentum der Agentur. Sie werden nicht außer Haus gegeben.

Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für nach der Art der Ware oder des Leistungsgegenstandes vorhersehbare, vertragstypische Durchschnittsschäden. Mittelbare Schäden sind von der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nicht umfasst. Alle Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen

Reklamation

Der Kunde hat Reklamationen nach Leistung durch die Agentur unverzüglich schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung zu.

Rechtsschutz

Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der Agentur vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich, insbesondere wird der Kunde eine von der Agentur vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Die Agentur wird dem Kunden auf seinen Wunsch hin gerne geeignete Berater vorschlagen, die in der Lage sind, alle im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidenden Rechtsfragen zu prüfen.

Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der PR- Maßnahme mitgeteilt hat.

Einhaltung von Terminen

Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen beim Kunden – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Sonstiges

Die Agentur darf den Kunden auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die Agentur darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde macht ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend.